Gewährleistung | Haftung

Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre für neue und ein Jahr für gebrauchte Güter. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

Fa. HEBRU-THERAPIEGERÄTE GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. HEBRU-THERAPIEGERÄTE GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit die Fa. HEBRU-THERAPIEGERÄTE GmbH bzgl. der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Fa. HEBRU-THERAPIEGERÄTE GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Die Fa. HEBRU-THERAPIEGERÄTE GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wer­den, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Glei­che gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Fa. HEBRU-THERAPIEGE­RÄTE GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typi­scher Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung der Fa. HEBRU-THERAPIE­GERÄTE GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt ins­besondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Fa. HEBRU-THERAPIEGERÄTE GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.